Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIS Daten-IT-Service GmbH

I. Allgemeine Bedingungen


1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DIS Daten-IT Service GmbH, Mainhardter Weg 11, 71577 Großerlach (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Verkauf von IT-Komponenten, Systemintegration, IT-Dienstleistung und -Wartung sowie der Datensicherung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.


1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.


1.4 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.


1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.


1.6 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.



2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.


2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.


2.3 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.



3. Leistungen

3.1 Der ANBIETER erbringt Leistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Verkauf von Produkten aus dem Bereich IT-Infrastruktur und POS-Hardware zum Kauf und als Leasing („Systemhaus“),
  • Systemintegration,
  • IT-Dienstleistung und -Wartung, sowie
  • Datensicherung


3.2 Es gelten jeweils die nachfolgend festgehaltenen besonderen Bestimmungen.



II. Besondere Bestimmungen für das Leistungsportfolio „Systemhaus“


1. Leistungsgegenstand „Systemhaus“

1.1 Der ANBIETER bietet seinen KUNDEN verschiedene Produkte aus dem Bereich IT-Infrastruktur und POS-Hardware zum Kauf und als Leasing an.


1.2 Die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsangebot des ANBIETER.


1.3 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.


1.4 Sofern der KUNDE eine weitere vertragliche Beziehung mit einem Drittanbieter im Bereich des Leasings abschließt, gelten insoweit vorrangig die jeweiligen Leasingbedingungen des Drittanbieters.



2. Lieferbedingungen

2.1 Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Lieferzeit bei vorrätigen Artikel beträgt ca. 7 Werktage. Bei nicht vorrätigen Artikeln wird die voraussichtliche individuelle Lieferzeit dem KUNDEN rechtzeitig nach Beauftragung mitgeteilt.


2.2 Der KUNDE verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den ANBIETER angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des KUNDEN gegen diese Pflicht ist der ANBIETER von seiner Leistungspflicht befreit.


2.3 Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich an die vom KUNDEN angegebene Liefer- bzw. Versandanschrift. Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die Versandadresse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die vom ANBIETER genannten Lieferzeiten berechnen sich grundsätzlich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.


2.4 Sendet das Transportunternehmen aufgrund der Unzustellbarkeit die versandte Ware an den ANBIETER zurück, trägt der KUNDE die Kosten für den erfolglosen Erstversand, sofern er den Umstand der erfolglosen Zustellung zu vertreten hat oder an der Annahme der angebotenen Leistung schuldhaft verhindert war.


2.5 Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einzelne angebotene Waren nicht mehr verfügbar sind. Der ANBIETER kann aus diesem Grund keine Liefergarantie geben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht. Die Lieferung durch den ANBIETER erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der ANBIETER selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und etwaige Lieferengpässe nicht selbst zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der ANBIETER den KUNDEN schnellstmöglich über den Lieferengpass informieren und mögliche bereits erfolgte Gegenleistungen des KUNDEN erstatten.



3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Sofern der ANBIETER dem KUNDEN Waren zum Kauf anbietet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.


3.2 Der ANBIETER bleibt, sofern ein Kaufvertrag zugrunde liegt, grundsätzlich bis zum vollständigen Eingang der geschuldeten Vergütung Eigentümer der gelieferten Ware. Der KUNDE hat die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln.


3.3 Die Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den PARTEIEN Eigentum des ANBIETERS und somit weder einer Verpfändung, noch einer Sicherungsübereignung zugänglich.


3.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den KUNDEN wird stets für den ANBIETER vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem ANBIETER gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der ANBIETER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.


3.5 Werden die Produkte mit anderen, dem ANBIETER nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der ANBIETER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE dem ANBIETER anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den ANBIETER.


3.6 Der KUNDE tritt an den ANBIETER auch diejenigen Forderungen zur Sicherung ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

3.7 Der ANBIETER verpflichtet sich, etwaige Sicherheiten auf Verlangen des KUNDEN insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem ANBIETER.



4. Mängelhaftung

4.1 Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


4.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der ANBIETER nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der ANBIETER verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.


4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der KUNDE nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


4.4 Der ANBIETER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS beruhen. Soweit dem ANBIETER keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


4.5 Der ANBIETER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie eine Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut) verletzt, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der ANBIETER nicht.


4.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


4.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.


4.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.


4.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.



III. Besondere Bestimmungen für das Leistungsportfolio „Systemintegration“


1. Leistungsgegenstand „Systemintegration“

1.1 Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl vereinbarter Beratungsstunden, Cloud Migration, Dokumentation) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.


1.2 Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.


1.3 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.


1.4 In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.



2. Vertragslaufzeit

2.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen.  Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.


2.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.


2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



3. Urheberrecht

3.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.


3.2 Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.


3.3 Soweit der ANBIETER dem KUNDEN nicht vom ANBIETER erstellte Software-Produkte und/oder Bestandteile hiervon (wie etwa Software aus dem Produktuniversum von Microsoft oder Google) zur Verfügung stellt, so richtet sich der Umfang der insoweit bestehenden und auf den KUNDEN übertragenen Nutzungsrechte allein nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.



VI. Besondere Bestimmungen für das Leistungsportfolio „IT-Wartung und Datenverwertung“


1. Leistungsgegenstand „IT-Wartung und Datenverwertung“

1.1 Leistungen im Hinblick auf Service und Wartung werden ausschließlich im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird im Rahmen von Service und Wartung nicht geschuldet.


1.2 Das Leistungsangebot des ANBIETERS im Hinblick auf Service und Wartung umfasst – vorbehaltlich anderslautender individueller Vereinbarung – :

  • Beratung, Betreuung und Hilfestellung per Telefon während der vereinbarten Zeiten,
  • Reaktion innerhalb der jeweils individuell vereinbarten Frist,
  • Fehlersuche,
  • Datensicherung und Datenverwertung,
  • Reparatur im Rahmen der Gewährleistung sowie
  • An- und Abfahrt sowie sonstige Spesen,


1.3 Nicht umfasst von den Leistungen im Hinblick auf Service und Wartung sind:

  • Störungen und/oder Mängel, die im Zusammenhang mit Veränderungen der seitens des ANBIETERS erbrachten Leistungen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten stehen,
  • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden,
  • die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der ANBIETER dem Kunden solche Teile, sind diese separat zu vergüten,
  • Kosten für die Batterien.


1.4 Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter (insbesondere Subunternehmer) zu bedienen.


1.5 In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.



2. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die für die Durchführung der vereinbarten Serviceleistungen erforderlich sind.



3. Vertragslaufzeit

3.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Sofern nicht abweichend geregelt, beträgt die Erstlaufzeit von Verträgen über Service und Wartung 12 Monate. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.


3.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.


3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



4. Reisekosten

Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, sind Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des Kunden durchführt, von der Servicepauschale bereits umfasst.



5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Anbieter bleibt grundsätzlich bis zum vollständigen Eingang der geschuldeten Vergütung Eigentümer der gelieferten Ware sowie der Ersatzware. Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln.


5.2 Die Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Eigentum des Anbieters und somit weder einer Verpfändung, noch einer Sicherungsübereignung zugänglich.



V. Sonstige Bestimmungen


1. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

1.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


1.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.



2. Verzug

2.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.


2.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.


Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist.  Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.



3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich


3.2 Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.


3.3 Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.


3.4 Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.



4. Abnahme

4.1 Sofern die vereinbarten Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.


4.2 Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.


4.3 Verlangt der ANBIETER nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Kunde innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Zweiwochenfrist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist



5. Vergütung

5.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


5.2 Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.


5.3 Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.


5.4 Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.


5.5 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.


5.6 Hat der ANBIETER die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.


5.7 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.


5.8 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.


5.9 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.



6. Haftung

6.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.


6.2 Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.


6.3 Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der Software aussprechen.


6.4 Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.



7. Datenschutz, Geheimhaltung

7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter www.dis-daten-it.de/datenschutz.html.


7.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.



8. Referenznennung und Urheberrecht

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.


8.1 Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.


8.2 Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.



9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Großerlach.


9.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.


9.3 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.


9.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.


9.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.


Stand: März 2023